Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vermietung von Beschallungsanlagen , TecMusic Lars Werner, Tannenallee 21a, 22844 Norderstedt, Stand 2/2009
§ 1 Vertragsgrundlage
1. Die nachstehend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle Leistungen und Vorgänge, die innerhalb eines Auftrages durch TecMusic Lars Werner (nachstehend TMLW genannt) geleistet werden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich genannt wurden oder werden. Bei der Entgegennahme einer Leistung bzw. eines Mietgegenstandes von TMLW oder dessen Vertragspartnern gelten die AGB wie nachstehend beschrieben als angenommen. Vom Auftraggeber (nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartner genannt) gewünschte Sondervereinbarungen und Nebenabsprachen benötigen der gesonderten Genehmigung von TMLW und müssen zusätzlich sämtlich schriftlich niedergelegt werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber bzw. Mieter haben keine Gültigkeit und gelten als nicht vereinbart. 2. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an Mietgegenständen, die von TMLW und deren Vertragspartner stammen. 3. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste, bzw. der individuell verhandelte und schriftlich festgelegte Miet- bzw. Leistungspreis. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§2 Übergabe / Verzögerung / Rücktritt
1. Die Mietdauer beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung an der vereinbarten Abhol- bzw. Lieferadresse zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an der Abholadresse bzw. an der vereinbarten Lieferadresse, jedoch nicht vor Beginn und vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
2. Wird die vereinbarte Mietdauer ohne schriftliches Einverständnis von TMLW vom Auftraggeber überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag in Höhe der Gesamtmiete. Falls TMLW durch die nicht vereinbarte Rücklieferung ein Schaden entsteht, ist dieser vom Auftraggeber darüber hinaus zu kompensieren.
Kann TMLW der genannten Vermietung, aus welchem Grund auch immer, nach Vertragsabschluss nicht nachkommen, so hat TMLW dieses sofort dem Auftraggeber mitzuteilen. Dasselbe gilt für den Auftraggeber, der TMLW sofort verständigt. TMLW behält sich das Recht vor, einen entsprechend gleichwertigen Ersatz zu stellen, falls die beschriebene Verpflichtung nicht durch TMLW wahrgenommen werden kann. Der Rücktritt von diesem Vertrag kann von beiden Seiten erfolgen und muss schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages von beiden Vertragspartnern möglich und kann ohne Vertragsstrafe erfolgen. Danach ist eine Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtmiete innerhalb von 7 Tagen nach Rücktritt von diesem Vertrag bar oder per umgehender Banküberweisung zu zahlen. Durch TMLW verschuldete Verzögerungen, die nicht durch Höhere Gewalt innerhalb der genannten Mietdauer entstanden sind, müssen von TMLW mit 10% von genannter Miete je verzögerter angefangenen Stunde an den Auftraggeber gezahlt bzw. verrechnet werden; höchstens jedoch in Höhe der Gesamtmiete. Die Gesamtmiete wird auch dann fällig, wenn die Mietgegenstände nicht abgeholt, benötigt oder nur in Bereitschaft waren.
§3 Mietvoraussetzungen
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und nur von Fachpersonal bzw. eingewiesen Personen transportieren, aufbauen, bedienen und abbauen zu lassen. Die Mietgegenstände sind im selben Verpackungs- bzw. Wickelzustand (Kabel !!) wie bei der Mietübergabe zurück zu geben. Bei Nichteinhalten wird der gängige Stundensatz zur Wiederherstellung berechnet. Der Gebrauch der Mietgegenstände ist entsprechend der Bedienungsanleitung vorzunehmen. Der Transport der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln vornehmen. Dann ist die erste verschließbare Möglichkeit der vereinbarten Lieferadresse des Auftraggebers der Gefahrenübergang.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, damit TMLW eventuell notwendige Vorkehrungen an den Mietgegenständen vornehmen kann. 3. Open-Air-Veranstaltungen müssen vom Mieter gesondert angefragt werden, da nicht alle Mietgeräte für diesen Zweck geeignet sind. Sämtliche Mietgegenstände dürfen dann nur im überdachten Zustand betrieben bzw. genutzt werden. 4. Eine Weitervermietung der Mietgegenstände ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von TMLW gestattet! 5. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgegenstände ist nicht zulässig und wird strafrechtlich verfolgt! 6. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Auftraggeber trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung; insbesondere bei Schäden durch Überspannung. 7. Der Auftraggeber bestätigt bei Übernahme der Mietgegenstände durch seine Unterschrift und vorherigen Überprüfung den einwandfreien, vertragsgemäßen Zustand dieser. Der Aufbau einer vom Auftraggeber gewünschten Beschallungsanlage an einem von ihm gewünschten Ort kann vereinbart werden (siehe §4 Vermietung mit Aufbau). Für später (nach abgeschlossenem Aufbau bzw. Übergabe ab Abholadresse) auftretende technische Fehlfunktionen und den damit verbundenen Folgen übernimmt TMLW keine Haftung, außer diese wurden fahrlässig zugelassen. Die Haftung erfolgt hierfür höchstens in Höhe der Gesamtmiete ! 8. Mietgegenstände, die stark verschmutzt zurückgegeben werden, werden auf Kosten des Auftraggebers gereinigt. 9. Die Rücknahme der Mietgegenstände erfolgt unter dem Vorbehalt der nachträglichen Prüfung, d.h. mit der Unterschrift von TMLW bestätigt TMLW nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden, sondern lediglich die übergebene Menge an Mietgegenständen. TMLW behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§4 Vorraussetzungen bei Vermietung mit Aufbau
Der Auftraggeber hat bereits vom Betreiber des Veranstaltungsortes die Genehmigung eingeholt, die Musikanlage zur genannten Auftragsdauer betreiben zu lassen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür, wie z.B. vorhandene Stromsteckdosen (mit mind. 230Volt / 16 Ampere abgesichert für kleine Anlage !), sowie ein Betriebsstandplatz der Musikanlage innerhalb des genannten Veranstaltungsortes ist allein Aufgabe des genannten Auftraggebers in Absprache mit dem Eigentümer/Pächter des Veranstaltungsortes . Der Auftraggeber sorgt ebenfalls dafür, dass der Veranstaltungsort mindestens 2,0 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für TMLW oder deren Vertragspartner für den Aufbau zugänglich ist. Eine Verkürzung der Aufbauzeit kann zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn führen, für den TMLW nicht haftbar gemacht werden kann. Der Auftraggeber hat weiterhin für die Sicherheit der von TMLW gestellten Person/en und Gerätschaften zu gewährleisten. Für Beschädigungen aller Art die durch Dritte am Eigentum von TMLW und deren Vertragspartnern erfolgen, das sich im/am Veranstaltungsort befindet, haftet ausschließlich der Auftraggeber . Der Auftraggeber sorgt für das leibliche Wohl der von TMLW gestellten Person/en innerhalb der Auftragsdauer, wenn diese länger als 2 Stunden beträgt.
§5 Zahlungsmodalitäten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, TMLW für die Vermietung bzw. Vermietung mit Aufbau ein Entgelt in € zu zahlen. Diese Mietzahlung ist auch dann fällig, wenn die Vermietung früher endet als schriftlich vereinbart. Die Zahlung der Miete erfolgt vorher per Banküberweisung gegen Rechnung oder bar direkt vor Vermietungsbeginn gegen Rechnung bzw. Quittung. Falls auf Wunsch die Mietzeit vom Auftraggeber verlängert werden soll, so ist die zusätzlich anfallende Mietzahlung direkt nach Mietende bar gegen Quittung zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den angegebenen Fristen, kann TMLW den Auftrag ablehnen und entsprechende Vorleistungen (Anfahrt, Aufbau, etc) , sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 , die in jedem Falle sofort zu zahlen ist , dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
§6 Rechtswirksamkeit / Haftungsausschluss
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Haftungsausschlusses der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieses Vertrages in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt.
TMLW kann für folgende Punkte, die von mir nicht verantwortender Umstände entstanden, nicht haftbar gemacht werden. Dadurch kann durch den Auftraggeber keine Zahlungszurückhaltung begründet werden.
- Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, hoher Luftfeuchtigkeit, behördliche Anordnungen, Störungen, Stromausfall, Stromschwankungen,Geräteausfall, Verzögerung der Anfahrt durch Fahrzeugpanne, Unfall, Krankheit, Tod, Verzögerung durch Auftraggeber und dessen Vertragspartner, etc....)
- Folgekosten resultierend aus einem Vertragsbruch
- unabsichtlich herbeigeführte Lärmschäden (Sach- und Personenschäden)
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen anerkannt. Änderungen bedürfen der Schriftform
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Norderstedt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand Mai 2022
|