Open - Close

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TecMusic Lars Werner (TMLW) für mobile Disco , Tannenallee 21a, 22844 Norderstedt

§ 1 Vertragsgrundlage

1. Die nachstehend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle Leistungen und Vorgänge, die innerhalb eines Auftrages durch TecMusic Lars Werner (nachstehend TMLW genannt) geleistet werden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich genannt wurden oder werden.

Bei der Auftragserteilung einer Dienstleistung an TMLW gelten die AGB wie nachstehend beschrieben als angenommen. Vom Auftraggeber (auch Vertragspartner genannt) gewünschte Sondervereinbarungen und Nebenabsprachen benötigen der gesonderten Genehmigung von TMLW und müssen zusätzlich sämtlich schriftlich niedergelegt werden. Abweichende Bedingungen der oder des Auftraggeber(s)  haben keine Gültigkeit und gelten als nicht vereinbart.

2. Der Auftraggeber kann ohne schriftliche Zustimmung keinerlei  Eigentumsrechte am Eigentum von TMLW und deren Vertragspartner erwerben.

3. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste, bzw. der individuell verhandelte und schriftlich festgelegte Dienstleistungspreis. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. TMLW verpflichtet sich, bei der genannten Veranstaltung bis zum Ende, welches der Auftraggeber festlegt, als Diskjockey ( auch DJ genannt ) für die Musik zu sorgen (Ausnahme siehe Rücktritt !). Eine Verlängerung der  Auftragszeit ist auf Wunsch kurzfristig möglich und wird mit einem Aufschlag berechnet.

§ 2 Leistungen / Voraussetzungen

Die Bereitstellung einer adäquaten Musikanlage, die sich nach der Größe der Örtlichkeit richtet, wo die Veranstaltung stattfindet, insbesondere Bereitstellung und Aufbau der Musikanlage inkl. Boxen ist allein Aufgabe von TMLW. Der Auftraggeber hat bereits vom  Betreiber des Veranstaltungsortes,  die Genehmigung eingeholt, die Musikanlage innerhalb der Auftragszeit betreiben lassen zu dürfen.. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür, wie z.B. vorhandene Stromsteckdosen (mit mind. 230Volt/16 Ampere abgesichert für kleine Anlagen !), sowie ein Betriebsstandplatz der Musikanlage innerhalb des Veranstaltungsortes ist allein Aufgabe  des genannten Auftraggebers in Absprache mit dem Eigentümers/Pächters des Veranstaltungsortes . Der Auftraggeber sorgt ebenfalls dafür, dass der Veranstaltungsort mindestens 2,0 Stunden vor Veranstaltungsbeginn  und 2,0 Stunden nach Veranstaltungsende für TMLW für den Auf- bzw. Abbau zugänglich ist. Eine Verkürzung der Aufbauzeit kann zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn führen, für den TMLW nicht haftbar gemacht werden kann. Der Auftraggeber hat weiterhin die Sicherheit der von TMLW gestellten Person/en und Gerätschaften zu gewährleisten. Bei Außenveranstaltungen hat der Auftraggeber für eine überdachte, trockene Auftrittsfläche zu sorgen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit ist TMLW bzw. der DJ berechtigt, die Musikanlage vom Stromnetz zu trennen, da ansonsten Beschädigungen der Musikanlage bzw. Verletzungen des Bedienerpersonals zu befürchten sind, die vom Auftraggeber in vollem Umfang zu ersetzten sind bzw. zu haften hat.. Für alle Schäden bzw. Beschädigungen am Eigentum von TMLW und dessen Vertragspartner, die durch Dritte während der Veranstaltung, inkl. Auf- und Abbauzeiten, verursacht werden, bzw. wissend oder unwissend toleriert werden haftet der Auftraggeber in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Der Veranstalter hat selbstständig vor Auftrittsbeginn den Aufbau der Anlage auf Unfallquellen zu prüfen und bei Einwänden diese gemeinsam mit dem DJ möglichst zu beseitigen.

Des weiteren sorgt der Auftraggeber für das leibliche Wohl der von TMLW gestellten Person/en innerhalb der Auftragszeit.

GEMA Anmeldungen müssen grundsätzlich vom Vertragspartner vorgenommen werden.

§ 3 Musikauswahl / Musiklautstärke

Die Vertragspartner haben eventuell in einem Vorbereitungsgespräch eine Rahmenabsprache über die Art der Musik getroffen. Innerhalb dieses Rahmens obliegt die konkrete Auswahl der einzelnen Musiktitel ausschließlich TMLW. Falls kein Vorbereitungsgespräch stattgefunden hat, wird der DJ gemäß seiner Erfahrung Musiktitel spielen. Werden während der Veranstaltung konkrete Musikwünsche geäußert, so wird TMLW diesen nachkommen, sofern die entsprechenden Musiktitel vorrätig sind.

Die Lautstärke der von TMLW gestellten Beschallungslautsprecher soll im Rahmen der gewünschten Veranstaltung liegen. Die gewünschte Veränderung der Lautstärke nach oben oder unten obliegt dem Wunsch und der Haftung des Auftraggebers, insbesondere für Hörschäden oder behördliche Anordnungen die den Abbruch der Veranstaltung zu Folge haben können.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, TMLW für die Veranstaltung eine vorher bzw. mit einem Vertrag vereinbarte Gage in Euro  zu zahlen.

Die Zahlung der Gage erfolgt vorher per Banküberweisung vor Veranstaltungsbeginn gegen Rechnung oder bar direkt vor Veranstaltungsbeginn gegen Rechnung bzw. Quittung. Falls auf Wunsch die Auftragszeit vom Auftraggeber verlängert wird, ist die zusätzlich anfallende Gage direkt nach Veranstaltungsende bar gegen Quittung zu zahlen. Scheck- und/oder  Kreditkartenzahlung wird grundsätzlich nicht akzeptiert.

Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den angegebenen Fristen, kann TMLW den Auftrag ablehnen und entsprechende Vorleistungen (Anfahrt, Aufbau, etc) , sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 , die in jedem Falle sofort zu zahlen ist, dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

Die Gage ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn die Veranstaltung früher endet als schriftlich vereinbart, insbesondere bei technischem Abbruch oder höherer Gewalt.

§ 5 Rücktritt / Verzögerungen

Kann TMLW der genannten Verpflichtung, aus welchem Grund auch immer, nach Vertragsabschluss nicht nachkommen, so hat TMLW dieses sofort dem Auftraggeber mitzuteilen. Dasselbe gilt für den Auftraggeber, der TMLW sofort verständigt. TMLW behält sich das Recht vor, einen entsprechend gleichwertigen Ersatz zu stellen, falls die beschriebene Verpflichtung nicht durch TMLW wahrgenommen werden kann.  Durch die Stellung eines gleichwertigen Ersatz-DJ durch TMLW, auch sehr kurzfristig durch z.B. Erkrankung oder Verhinderung durch TMLW, bleibt der Vertrag auch ohne Anwesenheit von TMLW gültig und stellt keinen Mangel oder Rücktritt dieses Vertrages durch TMLW dar und wird hiermit ausdrücklich von beiden Vertragsparteien anerkannt.

Der Rücktritt von diesem Vertrag kann von beiden Seiten erfolgen und muss schriftlich erfolgen. Der  Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages von beiden Vertragspartnern möglich und  kann ohne Vertragsstrafe erfolgen.

Danach ist eine Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtgage innerhalb von 7 Tagen nach Rücktritt von diesem Vertrag bar oder per umgehender Banküberweisung  zu zahlen. Durch TMLW verschuldete Verzögerungen, die nicht durch höhere Gewalt innerhalb der genannten Auftragszeit entstanden sind, müssen von TMLW mit 10% von genannter Gage je verzögerter angefangenen Stunde an den Auftraggeber gezahlt bzw. verrechnet werden, höchstens jedoch in Höhe der Gesamtgage. Grundsätzlich sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Vertragspartners auf die Höhe der Gage begrenzt.

Die Gesamtgage wird auch dann fällig, wenn die gewünschte Musikanlage nicht  benötigt oder nur in Bereitschaft gewesen ist.


§ 6 GEMA

Der Auftraggeber ist gleichzeitig für  die Anmeldung bei der GEMA zuständig und gibt mit an, dass TMLW – im Sinne der GEMA – auch mit digitalen Kopien urhebergeschützer Werke arbeitet bzw. nutzt. TMLW ist nicht für Zahlung, Anmeldung oder sonstiges, das mit der GEMA zusammen hängen könnte, verantwortlich.

§7 Rechtswirksamkeit/ Haftungsausschluss

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Haftungsausschlusses der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieses Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt.

TMLW kann für folgende Punkte, die von mir nicht verantwortender Umstände entstanden, nicht haftbar gemacht werden und vom Auftraggeber nicht als Zahlungszurückhaltung begründet werden:

Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, hohe Luftfeuchtigkeit am Betriebsstandort,  behördliche Anordnungen, Störungen, Stromausfall, Stromschwankungen, Geräteausfall, Verzögerung der Anfahrt durch Fahrzeugpanne, Unfall, Krankheit, Tod, Verzögerung durch Auftraggeber und dessen Vertragspartner, etc....)

Folgekosten resultierend aus einem Vertragsbruch

unabsichtlich herbeigeführte Lärmschäden (Sach- und Personenschäden)

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen anerkannt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Norderstedt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand Mai 2022